Ausgleichsabgabe
Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter/ -innen beschäftigen, müssen nach § 77 SGB IX wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen.
Wer diese Pflicht nicht erfüllen kann, führt für jeden unbesetzten Platz monatlich eine sogenannte Ausgleichsabgabe an den Staat ab.
Ihr Vorteil:
WinWin-PC ist eine Abteilung der Pegnitz Werkstätten - einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Sollten Sie Ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass 50% unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet werden können, wenn Sie Aufträge an gemeinnützig anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen nach § 136 SGB IX vergeben. Und davon profitieren Sie bei uns als unser Kunde.
Hier ein Rechenbeispiel:
Rechnungsbetrag 2.500 Euro
- Materialanteil 1.500 Euro
Arbeitsleistung 1.000 Euro
50% der Arbeitsleistung = 500 Euro Anrechnungsbetrag
Wir beraten Sie gerne!
Zum Kontaktformular